Eine wichtige Zäsur im Prozess des Immobilienkaufs ist aufgrund der Beweislastumkehr die Wohnungsabnahme. Unser Tipp: bereiten Sie sich gut auf diesen Termin vor. Die wichtigsten zu beachtenden Punkte haben wir zusammengefasst:

Besichtigen und überprüfen Sie die Wohnung bereits vor dem Abnahmetermin selbst und in aller Ruhe.

Nehmen Sie sich hierfür ausreichend Zeit. Nicht alle Mängel sind offensichtlich und springen sofort ins Auge. Erstellen Sie selbst eine eigene, vorläufige Mängelliste. Falls Sie aus Ihrer Sicht einen wirklich erheblichen Mangel entdeckt haben (z.B. undichte Wasserleitung) oder Sie sich unsicher fühlen, so beauftragen Sie einen Fachmann (z.B. Architekt, Bausachverständigen, Rechtsanwalt), der Ihnen bei den Abnahmen mit Rat und Tat zur Seite steht.

Darauf sollten Sie bei der Wohnungsabnahme achten:

Entsprechen Anordnung und Größe der Räume den Plänen? Gilt das auch für Kellerabteil, Dachboden, Terrasse, Garten, Garage, Stellplatz? Entspricht die tatsächliche Gesamtwohnfläche der im Plan/Vertrag angegebenen Fläche? Ist der Putz gleichmäßig und die Anstriche sorgfältig aufgetragen? Sind die Innentüren und Zargen sauber montiert und lassen sich gut schließen? Ist zu jedem Türschloss der passende Schlüssel/Ersatzschlüssel vorhanden? Entspricht die Anzahl und Lage der Fenster den Plänen? Lassen sich die Fenster leichtgängig öffnen und wieder schließen und sind dicht? Ist die Glasoberfläche ohne Kratzer? Sind die Fensterbänke frei von Beschädigungen eingebaut? Ist der Rollladen-Ein- und Auszug leichtgängig? Sind die Bodenbeläge ohne Beschädigung eben verlegt und die Fliesen exakt und gleichmäßig geklebt? Sind die Bodenbeläge frei von Beschädigungen oder Verschmutzungen? Sind Schalter und Steckdosen ordentlich und funktional und an den richtigen Stellen eingebaut? Ist die Klingelanlage/Gegensprechanlage voll funktionsfähig?

Heizung: Ist die Oberfläche der Heizkörper frei von Beschädigungen (oftmals verursacht durch andere Handwerker)?

Bad: Entspricht die Ausstattung des Badezimmers der Baubeschreibung? Wurden die angegebenen Marken-Sanitärobjekte verbaut? Funktionieren alle Wasserhähne (warm/kalt)? Tritt irgendwo Wasser aus (z. B. undichte Badewanne, Duschtrennwand, seitlich an den Armaturen)? Ist bei einem fensterlosen Bad eine (automatische?) Entlüftung vorhanden?

Küche: Entspricht die Zahl der Steckdosen, Stromanschlüsse (Starkstrom?) der Baubeschreibung? Sind die Wandfliesen in der richtigen Höhe, an der richtigen Stelle ordentlich verlegt?

Sonstiges: Werden alle Schlüssel für Hauseingang, Wohnungstür, Fenster, Keller, Garten, Garagen und Briefkasten in der vorgesehenen Anzahl übergeben?

Können Sie sich mit dem Bauträger über das Vorhandensein eines Mangels nicht einigen, so halten Sie beide Standpunkte im Abnahmeprotokoll fest. Fügen Sie dem Abnahmeprotokoll ggf. Fotos und Skizzen bei. Das Protokoll muss von beiden Seiten unterschrieben werden.