Sie sind an einem Immobilienkauf interessiert und arbeiten mit einem Immobilienmakler zusammen? Sie wundern sich, dass Sie der Makler nach Ihrem Personalausweis fragt?

Hier hat der Immobilienmakler alles richtig gemacht. Nach dem Geldwäschegesetz müssen wir als Immobilienmakler die Identität unserer Kunden feststellen. Diese Verpflichtung müssen wir vor dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrages erfüllen. Dies bedeutet, dass wir uns den Personalausweis unserer Kunden zeigen lassen müssen und die Daten festzuhalten. Außerdem müssen wir prüfen, ob unser Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.

Diese Pflicht nach dem Geldwäschegesetz haben Immobilienmakler bei allen Verträgen, die Sie mit einem Kunden abschließen! Unser Immobilienverband des IVD West hat die Pflichten der Immobilienmakler nach dem Geldwäschgesetz zusammengefaßt:

  • Der Vertragspartner ist zu identifizieren (Kenne deinen Kunden – Know-Your-Customer-Prinzip)
  • Dies geschieht durch Einsichtnahme in den Personalausweis – bei Firmen durch Einsicht in das Handelsregister
  • Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken
  • Bei Firmen werden die Firmenbezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift und Sitz oder Sitz der Hautpniederlassung sowie der Name des gesetzlichen Vertreters vermerkt
  • Die Anfertigung einer Kopie des Ausweises oder des Handelsregisterauszuges ist in jedem Fall ausreichend
  • Es sind Informationen über den Geschäftszwck einzuholen
  • Es ist abzuklären, ob der Kunde für sich oder für einen Dritten handelt
  • Unterlagen (Kopie Personalausweis etc.) sind fünf Jahre vom Immobilienmakler aufzubewahren
  • Die Geschäftsbeziehung selbst sowie die im Verlauf durchgeführten Transaktionen (insbesondere Zahlungsflüsse) sind vom Immobilienmakler kontinuierlich zu überwachen