Der Immobilienverband IVD beschreibt detailliert auf seiner Webseite welche Änderungen 2019 in der Immobilienbranche anstehen.

Das  Mietrechtsanpassungsgesetz beispielsweise, das bereits am 1. Januar in Kraft getreten ist. Laut IVD  bedeutet das, dass es neue Spielregeln für Vermieter und Hausverwalter gibt. Darüber hinaus sind eine ganze Reihe von Gesetzes- und Reformvorhaben in der Planung oder sogar schon im Gesetzgebungsverfahren.

 

Mietrechtsanpassungsgesetz 

Es geht um  vier Ausnahmen von der Mietpreisbremse (z.B. Neubau oder umfassende Modernisierung), über die der Vermieter künftig in Textform informieren muss.

Es geht um eine Änderung der Anforderungen an die Rüge der Miethöhe durch den Mieter. Künftig soll solch eine Rüge nur noch erforderlich sein, wenn der Vermieter seinerseits über eine Ausnahme von der Mietpreisbremse informiert hat, so der IVD.

Es geht um die Modernisierungskosten . Der Vermieter kann statt elf nur noch acht Prozent auf die Jahresmiete aufschlagen.

Es wird ein vereinfachtes Verfahren zur Durchführung einer Modernisierungsmieterhöhung geben, das alternativ zu dem regulären Verfahren genutzt werden kann. Das vereinfachte Verfahren gilt für Maßnahmen, bei denen der Betrag von 10.000 Euro für die Investition einer Wohnung  nicht überschritten wird.

Zudem wird das missbräuchliche Modernisieren, um das Mietverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter zu veranlassen, künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet.

 

Gesetzesvorhaben

Der IVD fasst weiterhin in seinem Beitrag Gesetzesvorhaben zusammen, die 2019 diskutiert werden

Der Bundesrat schlägt eine Neuordnung des Mietspiegels vor. Der Zeitraum zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete wird von vier auf acht Jahre zu erweitert. Laut IVD unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag.

Das Thema um die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau steht noch aus. Ende letzten Jahres beschloss der Bundestag den Gesetzesentwurf zur Einführung einer Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau auf Eis zu legen. Für wie lange ist derzeit unklar.

Bundestag und Bundesrat befassen sich derzeit auch nun mit der geplanten Grundgesetzänderung zum sozialen Wohnungsbau. Es geht darum, dass der Bund sicherstellen will, dass die zusätzlichen Mittel für den sozialen Wohnungsbau in den Ländern zweckgebunden verwendet werden.

Der Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes, ein „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ wurde auch Ende 2018 vorgelegt und wird derzeit diskutiert. Inkrafttreten soll das Gesetz, laut IVD,  Mitte 2019.

Bis Ende 2019 soll weiterhin der Gesetzgeber eine neue, verfassungskonforme Datenbasis zur Erhebung der Grundsteuer vorschlagen.  Am 14. Januar 2019 soll es das nächste Spitzentreffen zwischen Finanzminister Scholz und seinen Länderkollegen zum Thema Grundsteuer geben, so der IVD.

Es geht um einen Referentenentwurf, dass das Justizministerium plant vorzulegen, zur Einführung des Bestellerprinzips bei Kaufimmobilien. Näheres zu diesem Entwurf ist derzeit nicht bekannt.

Apropos Grunderwerbsteuer: Im Koalitionsvertrag ist verankert, dass Freibeträge von der Grunderwerbsteuer für Ersterwerber von selbstgenutzten Immobilien geprüft werden sollen. Diese Prüfung blieb bisher leider nur eine Ankündigung. Hier sollte die Bundesregierung 2019 aus Sicht des IVD endlich reagieren und Freibeträge auf den Weg bringen.

 

Den gesamten Beitrag sowie die Einschätzung vom IVD  auf die Frage „Was wird sich 2019 für die Immobilienbranche ändern?“ finden Sie auf der Hompage des IVD

 


Fotoquelle: unsplash