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    FAQ - Fragen und Antworten

    Ist der Kaufpreis verhandelbar?2021-07-15T15:07:49+02:00

    Der Kaufpreis wurde von uns im Vorfeld im Rahmen eines Wertgutachtens ermittelt – übrigens unter Zuhilfenahme einer Software, mit der auch über 85 % aller Banken arbeiten – Sollte uns jedoch ein Mangel entgangen sein, der sich kaufpreismindernd auswirkt, setzen wir uns gemeinsam mit den Verkäufern an den Tisch und kommen sicherlich zu einer Einigung.

    Zahle ich als Käufer die Courtage alleine?2022-06-15T14:13:22+02:00

    Nein, denn durch die seit Dezember 2020 geltende neue Gesetzgebung ist gewährleistet, dass die Courtage (Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen) jeweils zu gleichen Teilen von Verkäufer und Käufer gezahlt wird. Dies wurde von uns übrigens schon immer so gehandhabt. Ausnahme: Der Verkäufer übernimmt die komplette Courtage, so dass der Erwerb für den Käufer provisionsfrei ist. Bei Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbeeinheiten ist es möglich, dass nur der Käufer die Courtage zahlt.

    An der Immobilie sind Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen. Wie kann ich die Kosten hierfür abschätzen?2022-06-15T14:14:32+02:00

    Auch bei einer Kosteneinschätzung für Modernisierungsmaßnahmen können wir Ihnen weiterhelfen. Da wir neben Makler auch seit über 50 Jahren Bauträger, Projektentwickler, Architekturbüro und Handwerksbetrieb sind, finden Sie in unserem Hause eine Vielzahl an Spezialisten, die Ihnen nicht nur Ihre Fragen mit beantworten, sondern auch konkrete Angebote für die von Ihnen geplanten Arbeiten vorlegen können. Hier kommen Sie zu der Webseite der Rahn Gruppe.

    Wie komme ich an die Unterlagen für meine Finanzierung?2021-07-15T15:17:04+02:00

    Die von den Banken benötigten Unterlagen für eine Finanzierung haben wir im allgemeinen bereits vorliegen und stellen Ihnen diese selbstverständlich zeitnah zur Verfügung, damit einer schnellstmöglichen Bearbeitung nichts im Wege steht. Gerne kann sich auch Ihr Bankberater direkt mit uns in Verbindung setzen.

    Kann ich schon früher ins Haus / in die Wohnung, auch wenn der Kaufpreis noch nicht gezahlt wurde? Die Beurkundung hat doch schon stattgefunden!2022-06-14T16:21:15+02:00

    Eine Übergabe der Immobilie erfolgt erst nach Zahlung des Kaufpreises. Hierzu ein hilfreicher Artikel aus unserem Blog: Kaufvertrag. Natürlich ermöglichen wir Ihnen, vorab – z.B. zum Ausmessen – nochmals in die Immobilie zu kommen. Dasselbe gilt für Besichtigungen mit Handwerkern.

    Wie kann ich die Immobilie reservieren?2022-06-14T16:21:25+02:00

    Dies können Sie, in dem Sie eine Vollmacht zur Erstellung eines notariellen Kaufvertragsentwurfs unterzeichnen. Dies sollten Sie selbstverständlich nur dann tun, wenn Ihre Finanzierung gesichert ist und einer Beurkundung innerhalb der nächsten 2-3 Wochen nichts im Wege steht. Sollte es dennoch nicht zum Verkauf kommen, tragen Sie höchstens die Kosten des Notars für den Entwurf.

    Was ist mein Haus wert?2022-06-15T14:26:36+02:00

    Den Marktwert ermitteln wir gerne vor Ort mit einer Begehung Ihrer Immobilie.  Denn nur unter Berücksichtigung aller Faktoren (Lage, Zustand, Besonderheiten usw.) können wir Ihnen sagen, was Ihre Immobilie wirklich wert ist! Anschließend erstellen wir eine ausführliche Wertermittlung, die wir dem Eigentümer in einem zweiten Termin vorstellen. Den Verkaufspreis Ihrer Immobilie legen wir natürlich in enger Absprache mit Ihnen fest. Wichtig ist hierbei, dass wir einen realistischen Verkaufspreis festlegen, denn ist der Preis zu hoch, interessiert sich niemand für Ihre Immobilie und ist er zu niedrig, verschenken Sie bares Geld.

     

    Wie gestaltet sich die Besichtigung bei einer vermieteten Immobilie? Muss der Eigentümer anwesend sein?2021-07-09T11:45:25+02:00

    Wenn ein vermietetes Haus oder vermietete Wohnung verkauft werden soll, bemühen wir uns natürlich den geeigneten Kapitalanleger für Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu finden. Der Fototermin von der Wohnung und die Besichtigungen spricht der Makler in enger Absprache mit den Mietern ab. Zeitgleich wird natürlich versucht die Störung für die Mieter so gering wie möglich zu halten. Die Anwesenheit als Eigentümer ist bei den Terminen nicht erforderlich.

    Wer sorgt dafür, dass ich meinen Verkaufspreis erhalte?2021-07-09T11:33:41+02:00

    Die komplette Zahlungsabwicklung wird von dem Notar überwacht, bei dem die Beurkundung stattfindet.

    Wer bestimmt den Notar bei einem Immobilienverkauf?2022-06-15T14:28:11+02:00

    Der Notar wird grundsätzlich vom Käufer bestimmt, da dieser auch den Kaufpreis bezahlt. Sollte der Immobilien Käufer keinen Notar kennen oder keinen Wunschnotar benennen können, so kann die Beurkundung auch bei einem Notar im Hause Rahn stattfinden.

    Was benötige ich an Unterlagen für den Verkauf?2022-06-15T14:29:40+02:00

    Hier stellen wir Ihnen eine ausführliche Liste zur Verfügung, in der die benötigten Unterlagen für den Verkauf Ihrer Immobilie aufgelistet sind. Es ist wichtig, diese vor Verkaufsstart bereit zu halten, damit im weiteren Verlauf eine zügige Abwicklung gewährleistet ist. Dazu gehören neben dem Energieausweis, Grundrisse und Schnitte (Bauzeichnungen), Auflistung der durchgeführten Modernisierungen, Lageplan/Flurkarte, Auszug aus dem Grundbuch und vieles mehr.

    Können Sie meine Immobilie diskret vermarkten/verkaufen?2022-06-15T14:30:04+02:00

    Natürlich können wir Ihre Immobilie diskret vermarkten bzw. verkaufen. Wir verfügen über eine umfangreiche Kundenkartei. Diese Interessenten können wir im Vorfeld benachrichtigen. Im Allgemeinen ist hier schon der richtige Käufer dabei!

    Ich will keinen Besichtigungstourismus! Wie verhindern Sie das?2021-07-09T11:05:59+02:00

    Bei uns gibt es keinen Besichtigungstourismus. Wir qualifizieren im Rahmen eines ausführlichen Interviews (persönlich, per Telefon oder per Videokonferenz) die Kaufinteressenten. Besichtigungen finden nur dann statt, wenn die Käufer auch eine gesicherte Finanzierung vorweisen können. Darüber hinaus wollen wir erfahren, wie der Interessent plant die Immobilie zu nutzen, wie viele Personen einziehen wollen und welchen Beruf der Interessent ausübt. Somit betreten nur „echte“ Kaufinteressenten Ihre Immobilie.

    Wie hoch ist die Maklerprovision und wann wird diese fällig?2022-08-15T11:51:40+02:00

    Die Maklerprovision für Ein- und Zweifamilienhäuser, sowie Eigentumswohnungen beträgt bei uns jeweils 3,57%, für den Verkäufer und Käufer. Bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien kann die Provisionsregelungen variieren.
    Ausnahme: Der Verkäufer übernimmt die komplette Courtage, so dass der Erwerb für den Käufer provisionsfrei ist.

    Die Maklerprovision wird erst bei der Beurkundung fällig.

    Kontakt

    Mittelstr. 1

    Telefon: 02332 663880

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