Denkmal-Immobilien haben nicht nur einen kulturellen Mehrwert. Sie sind schön und repräsentativ zugleich. Zählen quasi als die Superlative unter den Immobilien. Weil sie zum Einen gefördert werden, hängt allerdings von den verfügbaren Mitteln des Landeshaushaltes ab – und zum Anderen, weil sie hohe Mietrenditen und Wiederverkaufspreise erwirtschaften.

Was sind Denkmal-Immobilien?

Immobilien, die in der Denkmalliste stehen, werden als sogenannte Denkmal-Immobilien bezeichnet. Dazu gehören Immobilien und Objekte verschiedenster Epochen, die einen historischen Wert haben. Die Kriterien für Baudenkmäler sind vorgegeben. Ab dem Zeitpunkt der Einstufung gilt die Immobilie dann als erhaltungswürdiges Denkmal (§ 3 DSchG).

 

Aufgrund eingeschränkter Mittel sucht der Staat aber auch immer private Investoren. Als Anreiz werden Immobilien unter Denkmalschutz mit Steuervergünstigungen gefördert. Also nicht nur einzigartig, sondern auch noch lukrativ.

Ob Sie selbst in einer denkmalgeschützten Immobilie leben oder sie als Kapitalanlage erwerben ist egal. Sie profitieren zunehmend von der Werthaltigkeit dieser Immobilie. Und zudem werden private Denkmal-Liebhaber für ihren Einsatz historischer Bauwerke gewürdigt. Jedes Jahr ehrt das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz Menschen, die sich auf verschiedenste Art dafür einsetzen. Die Bewerbungsfrist des Deutschen Preises für Denkmalschutz für 2018 endet am 31.März.

Gut zu wissen:

Denkmalschutz ist Ländersache. Erst nachdem das Objekt als Denkmal-Immobilie eingestuft ist und die Wiederherstellungs – Kosten vom Amt für Denkmalschutz genehmigt sind, werden Werbungskosten anerkannt. Auch muss die entsprechende Denkmalbehörde alle Baumaßnahmen genehmigen, bevor es losgeht. Und während des Bauprozesses prüft das Denkmalamt regelmäßig, ob all Arbeiten im Sinne des Denkmalschutzes erfolgen und auch Förderungen entsprechend hoch ausfallen.

Weiterführende Information rund um Steuer und Baudenkmal gibts hier im Steuerlexikon nachzulesen.