Erbschaftssteuer 2023 – jetzt handeln!
 

Für Immobilienerben können sich die Erbschafts- und Schenkungssteuer im Extremfall bis zu 40 Prozent erhöhen. Grund dafür sind die neuen Bewertungsregeln, welche ab Januar 2023 gelten werden.

Noch in diesem Jahr Schenkungsvertrag unterschreiben

Hans-Joachim Beck, Leiter der Steuerabteilung des Immobilienverbandes Deutschland IVD, empfiehlt: „Wer plant, sein Haus im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf die nächste Generation zu übertragen, sollte dies vorziehen und den Vertrag noch in diesem Jahr unterschreiben.“

Wenn Sie dieses Jahr noch einen Schenkungsvertrag beurkunden möchten, wird es allerhöchste Zeit. Denn die Notare haben nur noch wenige Termine für dieses Jahr verfügbar.
Es reicht aus, wenn dieses Jahr noch der notarielle Vertrag unterschrieben wird. Der Übertrag der Immobilie kann im Jahr 2023 stattfinden.

Änderung der Anlage 25 zum Bewertungsgesetz sorgt für höhere Steuern

Die Anhebung der Erbschafts- und Schenkungsteuer steckt in einer Änderung der Anlage 25 zum Bewertungsgesetz durch das Jahressteuergesetzes 2022.

Ein- und Zweifamilienhäuser sollen dem Vergleichswertverfahren unterzogen werden, dabei werden andere Verkaufsfälle herangezogen. Hierbei spielen die sogenannten Wertzahlen eine große Rolle.

Es gibt nur eine Herausforderung: Vergleichbare Verkaufsfälle liegen in der Regel nicht vor, daher werden oftmals Ein- und Zweifamilienhäuser im Sachwertverfahren bewertet. Der Wert des Bodens und fiktive Herstellungskosten werden hierbei ermittelt. Damit dieser Wert dem Marktniveau angepasst wird, stellen Gutachterausschüsse einen Sachwertfaktor zur Verfügung, welcher mit der Summe der Werte multipliziert wird. Für die Fälle, in denen derartige Sachwertfaktoren nicht zur Verfügung stehen, hat die Finanzverwaltung in der Anlage 25 zu § 191 des Bewertungsgesetzes Faktoren festgelegt, die Wertzahlen heißen. Diese Wertzahlen sind durch das Jahressteuergesetz 2023 für Häuser in guter Lage im Ergebnis von bisher 1,0 auf 1,3 oder sogar 1,4 angehoben worden.

Wenn durch die Höherbewertung ein höherer Steuersatz als bisher zur Anwendung kommt, kann die Mehrbelastung für Erben noch viel höher ausfallen. Denn bei der Erbschaftssteuer gelten verschiedene Steuersätze je nach der Höhe des vererbten Vermögens. Und so besteht die Gefahr, dass man in eine höhere Stufe hineinkommt und sich die Steuerbelastung vervielfacht. Handeln Sie noch in diesem Jahr, damit Ihnen nicht bares Geld verloren geht!