Nein, denn durch die seit Dezember 2020 geltende neue Gesetzgebung ist gewährleistet, dass die Courtage (Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen) jeweils zu gleichen Teilen von Verkäufer und Käufer gezahlt wird. Dies wurde von uns übrigens schon immer so gehandhabt. Ausnahme: Der Verkäufer übernimmt die komplette Courtage, so dass der Erwerb für den Käufer provisionsfrei ist. Bei Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbeeinheiten ist es möglich, dass nur der Käufer die Courtage zahlt.