Während das Exposé einen Überblick zum jeweiligen Neubauprojekt vermittelt, ist die Baubeschreibung bereits Bestandteil des Kaufvertrages. Nicht immer ist die Baubeschreibung jedoch klar formuliert. Umschreibungen und Auslassungen kommen immer wieder vor. Achten Sie auch auf das, was nicht im Text steht, denn was nicht im Text steht bekommen sie auch nicht. Steht zum Beispiel nichts über eine Terrasse mit Bodenplatten in der Baubeschreibung, so erhalten Sie auch keine. Gehen sie nicht von dem aus, was Sie als „selbstverständlich“ erachten. Markenhersteller – fragen Sie nach! Ist von “Markenherstellern“ in Exposé und Baubeschreibung die Rede, erkundigen Sie sich, welche Produzenten hier konkret gemeint sind.

Nachfolgend lesen Sie, was in einer Baubeschreibung stehen sollte. Auch wenn hier von „Häusern“ die Rede ist, gelten diese Empfehlungen ebenso für Käufer von Neubau-Eigentumswohnungen. Eingangs muss in der Beschreibung die exakte Definition des Haustyps (zum Beispiel Fertighaus, Massivhaus, Passivhaus etc.), der Wohnfläche und des Grundstücks vermerkt sein. Bei Mehrfamilienhäusern sind Angaben zur Anzahl der gesamten Wohneinheiten Pflicht. Fundamente, Wände und Dachform sollten klar definiert sein. Klare Angaben zur Konstruktion aller Hauswände, inklusive Informationen zum Schallschutz und zur Gebäudedämmung. Des Weiteren sind Angaben zum Dach gefragt: dazu gehören Dachkonstruktion und Material, Dämmung und Entwässerungsmöglichkeiten.

Zum Thema „Innenausbau“ sollten die Angaben in Ihrer Baubeschreibung so exakt wie möglich sein.

Bei Fenstern muss die Art der Fenster, Fensterbänke und Rahmen vermerkt sein, inklusive der Sicherheitsanforderungen und natürlich des Wärmeschutzes. Dasselbe gilt für Rollläden. Bei den Innentüren der Räume muss das für Türen und Rahmen verwendete Material angegeben sein. Was verspricht die Baubeschreibung zu den zentralen Räumen?

Sind in Bäder und Küchen die erforderlichen Herd- und Wasseranschlüsse vorhanden? Ist an den Dunstabzug gedacht? Welche Bodenbeläge werden verwendet? Details hierzu gehören in die Baubeschreibung.

Im Bad müssen die Sanitärobjekte exakt beschrieben sein: ist die Dusche bodengleich? Aus welchem Material besteht die Badewanne? Wie sind die Fliesen beschaffen und wie hoch wird gefliest? Sind Elemente wie Duschabtrennungen erwähnt und aus welchem Material sind sie?

Wie sieht es mit der Beschaffenheit der Treppen aus (Kellertreppe und Wohngeschosstreppe)? Welche Beschaffenheit hat Handlauf und Geländer und aus welchem Material sind die Stufen?

Angaben zur geplanten Heizungsanlage und zur Bereitung des Warmwassers dürfen in der Baubeschreibung Angaben nicht fehlen. Achten Sie darauf, ob angemerkt wird, welches Heizungssystem verwendet wird: Fernheizung, Öl, Gas, Holzpellets, Solaranlage. Was auch immer – am besten ist, wenn in der Baubeschreibung bereits der exakte Hersteller genannt ist.

Last but not least Elektroinstallationen: Auch, wenn es noch einige Zeit dauert, bis sie in Gebrauch genommen werden, bereits in der Baubeschreibung sollten Steckdosen, Beleuchtungsmethoden und Lichtschalter geplant sein. Für die Schaltungen gelten spezielle festgelegte Kategorien. Bei Neubau-Immobilien sollten sich in Schlafräumen mindestens 2 und maximal 8 Steckdosen befinden, in Wohnräumen gelten 4 Steckdosen als minimal und 10 sind „gehobene Kategorie“.

Nachdem die groben Eckdaten bei Innenausbau und Rohbau definiert werden, dürfen Informationen zu den Außenanlagen des Hauses nicht fehlen. Für die Außentreppen, Garagen, Balkone und Terrassen gilt: Größen, Material und Ausstattungselemente müssen klar definiert sein!

Der Baubeschreibung sind in der Regel weitere Unterlagen beigefügt. Dazu gehören Baugenehmigungsunterlagen, Energieausweise, Grundrisse, Planungsunterlagen, Gesamtansichten und Visualisierungen.